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Scharnhorststraße 25 (MISHS03)

Scharnhorststraße 25 (MISHS03)

Vor dem Haus Scharnhorststraße 25 sind auf einem Stück Gehweg die Schweinebäuche aus dem 19. Jahrhundert durch Neuware ersetzt worden.

Fundstelle mit Flurstücken und Landeskoordinaten (EPSG:25833) © GeoBasis-DE / WMTS basemap.de Web Raster 01.04.2022 / ALKIS Berlin Flurstücke 11.03.2025 Lizenz https://www.govdata.de/dl-de/zero-2-0
Adresse:Scharnhorststraße 25, 10115 Berlin
Koordinaten:
(EPSG:25833)
389489.95, 5821669.27

Fragen

  1. Was war der Grund für den Austausch?
  2. Gibt es Fotos vom Zustand vor dem Austausch?
  3. Gibt es Unterlagen zum Umstand des Austauschs?

Diskussion
Zu 1.
Für die Ausführung von Gehwegen gelten in Berlin die Ausführungsvorschriften zu § 7 des Berliner Straßengesetzes über Geh- und Radwege (AV Geh- und Radwege). Diese schreiben u.a. eine maximale Abweichungen von der Ebenflächigkeit sowie eine Anfangsgriffigkeit von Deckschichten vor. Es wird eine regelmäßige Geometrie der Gehbahn gefordert. Außerdem werden dort die "TL Pflaster-StB" referenziert, die für Platten aus Naturstein Vorgaben für die Qualität der Kanten machen. Es ist anzunehmen, dass es bei größeren Bauvorhaben zu einem Verlust des Bestandsschutzes kommt und die genannten Vorgaben eingehalten werden müssen. Gealterte Schweinebäuche mit abgestoßenen Kanten und unregelmäßiger Geometrie werden die Vorgaben nicht einhalten. Hier wäre zu klären, ob Denkmalschutz über Straßengesetz stehen kann und wie es um die Haftung steht. Die oben genannten Vorgaben werden vor allem mit Verkehrssicherheit (und Inklusion) motiviert.